Rechtsprechung
LG Köln, 26.01.2012 - 30 O 13/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlung von Hypothekenanleihen nach erklärter Kündigung eines Wertpapierkaufvertrages aus wichtigem Grund; Unmittelbar drohende Gefahr der Zahlungsunfähigkeit als fristloser Kündigungsgrund bei Hypothekenanleihen; Nachrangige Immobilienanleihen als Anleihen an ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückzahlung von Hypothekenanleihen nach erklärter Kündigung eines Wertpapierkaufvertrages aus wichtigem Grund; Unmittelbar drohende Gefahr der Zahlungsunfähigkeit als fristloser Kündigungsgrund bei Hypothekenanleihen; Nachrangige Immobilienanleihen als Anleihen an ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.05.2003 - XI ZR 50/02
Kündigung des Kredits wegen drohender Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus LG Köln, 26.01.2012 - 30 O 13/11
Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann in der unmittelbar drohenden Gefahr der Zahlungsunfähigkeit selbst dann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegen, wenn die Überschuldung nicht festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 10.03.2009 - XI ZR 492/07 und BGH NJW 2003, 2674 ff.; zitiert nach Juris). - BGH, 10.03.2009 - XI ZR 492/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Auszug aus LG Köln, 26.01.2012 - 30 O 13/11
Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann in der unmittelbar drohenden Gefahr der Zahlungsunfähigkeit selbst dann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegen, wenn die Überschuldung nicht festgestellt ist (BGH, Beschluss vom 10.03.2009 - XI ZR 492/07 und BGH NJW 2003, 2674 ff.; zitiert nach Juris).
- LG Bonn, 25.03.2014 - 10 O 299/13
Außerordentliche Kündigung von Inhaberschuldverschreibungen möglich
Neben dem Kündigungsrecht gemäß der Anleihebedingungen bestand ein Kündigungsrecht außerdem, wie das LG Köln (Urteile vom 26.01.2012 - 30 O 13/11, 30 O 14/11, 30 O 63/11 - die letztgenannte Entscheidung veröffentlich in BB 2012, 1821) in ähnlichen Verfahren zutreffend ausgeführt hat, auch gemäß § 314 BGB (dagegen LG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2014 - 2-17 O 104/13; Trautrims, BB 2012, 1823ff.).